Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 13. Juni 2026 · Version 1.0
Stand: 13. Juni 2026
Sylvia Steenken Unternehmensberatung
handelnd unter FranchiseForYou
Nierster Straße 3
47809 Krefeld
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Konzeptions-, Moderations-, Workshop-, Schulungs-, Dokumentations- und sonstige Projektleistungen von FranchiseForYou.
1.2 FranchiseForYou schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn FranchiseForYou ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
2.1 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.2 Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, das Angebot und die konkrete Leistungsbeschreibung diesen AGB vor.
2.3 Individuelle Vereinbarungen und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden. Der gesetzliche Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
3. Leistungen
3.1 FranchiseForYou erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde, werden die Leistungen als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher, unternehmerischer, rechtlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3.3 FranchiseForYou ist berechtigt, fachlich geeignete Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einzusetzen. Soweit die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ausdrücklich vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung maßgeblich.
3.4 FranchiseForYou erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, soweit dies nicht ausdrücklich durch entsprechend befugte Berufsträger erfolgt.
4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
4.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Ausführung zwischen den Parteien abgestimmt.
4.2 Zusatzleistungen werden nur nach Beauftragung durch den Kunden in Textform ausgeführt. Soweit keine gesonderte Vergütung vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach den im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätzen.
4.3 FranchiseForYou informiert den Kunden vor der Ausführung über den voraussichtlichen zusätzlichen Aufwand, soweit dieser nicht bereits aus der Anfrage des Kunden erkennbar ist.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde stellt FranchiseForYou die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
5.2 FranchiseForYou darf die vom Kunden übermittelten Angaben grundsätzlich als richtig und vollständig zugrunde legen, sofern keine offensichtlichen Unstimmigkeiten bestehen. Eine gesonderte Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3 Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet werden.
6. Termine und Leistungshindernisse
6.1 Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Kann eine Leistung wegen Krankheit, höherer Gewalt, erheblicher technischer Störungen oder anderer von FranchiseForYou nicht zu vertretender Umstände nicht wie geplant erbracht werden, wird möglichst kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart.
6.3 Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 13.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 FranchiseForYou kann dem Leistungsfortschritt entsprechende Abschlags- oder Zwischenrechnungen stellen.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.5 Wird ein Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung beendet, sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und bereits entstandenen Aufwendungen zu vergüten. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. FranchiseForYou muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten anrechnen lassen.
8. Reise- und Nebenkosten
8.1 Reise- und Übernachtungskosten sowie Reisezeiten werden vorzugsweise als Pauschale im Angebot vereinbart.
8.2 Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, werden notwendige Reisekosten ab dem Bürostandort Düsseldorf wie folgt berechnet:
- Bahnfahrten bis zur 1. Klasse,
- Flugreisen in der Economy Class,
- Pkw-Fahrten mit 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer,
- Übernachtungs- und sonstige notwendige Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand.
8.3 Bei der Wahl des Verkehrsmittels werden Kosten, Reisezeit und Zweckmäßigkeit angemessen berücksichtigt. Reisen mit im Verhältnis zum Auftragswert außergewöhnlich hohen Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
8.4 Soweit keine Reisezeitpauschale vereinbart wurde, wird die nach der üblichen Reiseplanung zu erwartende reine Reisezeit mit 50 Prozent des vereinbarten Stunden- oder anteiligen Tagessatzes berechnet. Unvorhersehbare Wartezeiten, Staus und vergleichbare Verzögerungen werden nicht zusätzlich berechnet.
8.5 Wird während der Reise im Auftrag des Kunden gearbeitet, wird diese Arbeitszeit anstelle der Reisezeit nach dem regulären Vergütungssatz abgerechnet.
9. Stornierung und Verschiebung vereinbarter Termine
9.1 Der Kunde kann vereinbarte Einzeltermine, Workshops, Moderationen oder Veranstaltungen bis sieben Kalendertage vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben.
9.2 Bei einer späteren Absage kann FranchiseForYou folgende Anteile der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnen:
- sechs bis zwei Kalendertage vor dem Termin: 30 Prozent,
- am Kalendertag vor dem Termin: 50 Prozent,
- am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent.
9.3 Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Reise-, Raum- oder Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.
9.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass FranchiseForYou kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. FranchiseForYou rechnet ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Vergütungen an.
9.5 Soweit kurzfristig ein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden kann, kann FranchiseForYou auf die Stornierungskosten ganz oder teilweise verzichten.
10. Externe Dienstleistungen
10.1 Externe Dienstleistungen oder Produkte werden nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden beauftragt.
10.2 Beauftragt FranchiseForYou einen Dritten im eigenen Namen als Unterauftragnehmer, werden die vereinbarten oder tatsächlich entstandenen Kosten ohne zusätzliche Handling-Fee an den Kunden weiterberechnet.
10.3 Beauftragt der Kunde den Dritten im eigenen Namen, entsteht die Vertragsbeziehung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter.
11. Nutzungsrechte
11.1 Vorbestehende Methoden, Modelle, Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und allgemeines Know-how von FranchiseForYou verbleiben bei FranchiseForYou.
11.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen eigenen betrieblichen Zwecke.
11.3 Soweit es dem Vertragszweck entspricht, umfasst das Nutzungsrecht auch die interne Vervielfältigung, Bearbeitung und Bereitstellung für Mitarbeitende, Franchise- oder Kooperationspartner des Kunden.
11.4 Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, entgeltliche Verwertung oder Nutzung für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von FranchiseForYou.
11.5 Rechte an Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Vertraulichkeit, Datenschutz und digitale Werkzeuge
12.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
12.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.
12.3 Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitenden, Unterauftragnehmern und beruflichen Beratern zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.4 FranchiseForYou kann zur Leistungserbringung digitale, Cloud- und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nur in hierfür geeigneten und datenschutzrechtlich zulässigen Systemen verarbeitet. KI-gestützte Ergebnisse werden vor ihrer Verwendung fachlich geprüft.
12.5 Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12.6 Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende fort.
13. Haftung
13.1 FranchiseForYou haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
- in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FranchiseForYou nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 In den Fällen der Ziffer 13.2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FranchiseForYou.
13.5 Soweit ein Schaden auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen oder einer sonstigen Pflichtverletzung des Kunden beruht, gelten die gesetzlichen Grundsätze des Mitverschuldens.
13.6 FranchiseForYou schuldet eine fachgerechte Beratung, übernimmt jedoch keine Garantie für die wirtschaftliche oder tatsächliche Umsetzung und den Erfolg empfohlener Maßnahmen.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine Laufzeit oder fortlaufende Leistung vereinbart wurde.
14.2 Verträge mit fest vereinbarter Laufzeit können ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist.
14.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt und der anderen Partei eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
14.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort ist Düsseldorf, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
