Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Stand 11. Juni 2018

des Unternehmens FranchiseForYou

Sylvia Steenken Unternehmensberatung

Nierster Straße 3

47809 Krefeld

 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Allgemeines

2.1 Für unsere Leistungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden eine Leistung vorbehaltlos ausführen.

2.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Fall derartiger Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2.3 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

2.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3. Umfang des Beratungsauftrages

3.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Zeigt sich weiter die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten durch uns, werden wir den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Falle erfolgt eine Auftragserweiterung durch uns auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegen nimmt.

3.2 Unsere Tätigkeit besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.

3.3 Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

4. Aufklärungspflichten des Auftraggebers

4.1 Unserer Beratung legen wir die vom Kunden mitgeteilten Informationen und die uns überlassenen Unterlagen nebst Zahlenmaterial im Rahmen der Leistungserbringung als vollständig und richtig zugrunde. Eine Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der uns überlassenen Informationen, Unterlagen nebst Zahlenmaterial ist durch uns nicht geschuldet.

4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass uns sämtliche für die Erfüllung und Ausführung unserer Leistungen notwendigen Unterlagen termingemäß vorgelegt und die von uns benötigten Informationen termingemäß beigebracht werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Mitteilung gemacht wird, die für unsere Leistungserbringung von Bedeutung sind oder sein können. Dies gilt ebenso für Umstände, die erst während unserer Leistungserbringung bekannt werden.

5. Berichterstattung

Neben den notwendigen Arbeitsmeetings erfolgt zudem monatlich ein Feedback-Gespräch zum Projektfortschritt, der Priorisierung der Themen und ggf. der Beauftragung weiterer Beratungspakete.

6. Dauer des Vertrages

6.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes.

6.2 Verletzt der Kunde die ihm gem. Ziffer 4.2 dieser AGB obliegenden Mitwirkungspflichten, indem der diese entweder gar nicht, nicht termingemäß oder nicht vollständig erbringt, sind wir nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung zur Nachholung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

6.3 Im Übrigen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowohl für uns als auch für den Kunden unberührt.

6.4 Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Honorar

7.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden. Wir sind berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnung zu legen und Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Zugang der Rechnung beim Kunden sofort zur Zahlung fällig.

7.2 Reisekosten innerhalb von Krefeld sind pauschal abgegolten. Übernachtungskosten werden uns in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden uns ersetzt bei Benutzung

– der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,

– eines Flugzeuges: Flugkosten der Economie Class

– des Pkw: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer.

7.3 Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt uns vorbehalten. Wir sind jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

7.4 Fahrtzeiten außerhalb von Krefeld werden mit dem halben vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.5 Wird der Vertrag vorzeitig aufgrund eines schuldhaften, vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners von uns außerordentlich gekündigt, sind wir berechtigt, das vertraglich vereinbarte Honorar zu verlangen. Wir haben uns hierbei dasjenige anrechnen zu lassen, was wir infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird vermutet, dass uns danach 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil unserer Leistung entfallenden Vergütung zustehen.

8. Aufwendungsersatz

8.1 Sofern wir für die Erbringung unserer Leistungen externe Dienstleistungen/Produkte benötigen, erfolgt die Beauftragung dieser Dienstleistungen nur nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden.

8.2 Erfolgt die Beauftragung nach Freigabe des Kunden in unserem Namen, so stellen wir die Kosten zzgl. einer Handling-Fee in Höhe von 10 % dem Kunden in Rechnung. Die Bezahlung der externen Dienstleistungen/Produkte erfolgt in diesen Fällen ausschließlich durch uns selbst. Es entsteht keine Vertragsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Kunden.

8.3 Sofern der Auftraggeber die Beauftragungen im eigenen Namen vornimmt, entstehen keine weiteren Kosten.

9. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von uns und unseren Mitarbeitern sowie von beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Insbesondere bedarf die Weitergabe unserer Präsentationen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Ergebnisse unserer vorherigen Zustimmung.

10. Haftung

10.1 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von uns empfohlenen Maßnahmen an den Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen und/oder Maßnahmen begleitet haben.

10.2 Wir haften dem Auftraggeber für Schäden, soweit diese sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten), beziehen, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von uns beigezogene Dritte zurückgehen.

10.3 Unsere Haftung entfällt insbesondere dort, wo der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurück zu führen ist.

11. Geheimhaltung/Datenschutz

11.1 Wir sind verpflichtet, über alle Informationen, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen die jeweils uns mitgeteilten bzw. zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie sonstige als vertraulich bezeichnete oder als erkennbar vertraulich zu behandelnde.

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