Bevor Sie mit Ihrem Franchisekonzept in die Partnergewinnung und den Lizenzverkauf starten können, muss selbstverständlich auch der rechtliche Rahmen inklusive aller Grundlagen, Erwartungen, Rechte und Pflichten etc. konkret definiert und niedergeschrieben werden. Dies geschieht im Franchising über einen sogenannten Franchisevertrag, der zwischen dem Franchisegeber und dem Partner /der Partnerin abgeschlossen wird.
Da es in Deutschland, anders als in anderen Ländern in Europa oder weltweit, kein Franchisegesetz gibt, ist es unbedingt empfehlenswert, bei der Erstellung des Franchisevertrages auf die Unterstützung darauf spezialisierter JuristenInnen zu vertrauen.
Damit der nächste Schritt für Ihr Franchisekonzept vor dem Markteintritt sichergestellt ist und aus Ihrem Franchisekonzept Franchiselizenzen werden,
Wir vernetzen Sie, sofern wir gemeinsam mit Ihnen den Bedarf dafür erkennen oder sofern Sie dies wünschen, gerne mit den bewährten Kanzleien oder AnwältenInnen aus dem Kreise unseres Netzwerks.
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